Bolustod

From Wikipedia
Qualitätssicherung Dieser Artikel wurde aufgrund von formalen und/oder inhaltlichen Mängeln auf der Qualitätssicherungsseite der Redaktion Medizin eingetragen. Dies geschieht, damit die Mindestanforderungen für medizinische Artikel erfüllt werden und eine eventuelle Löschung des Artikels oder von Artikelpassagen innerhalb der nächsten vier Wochen vermieden wird. Bitte hilf mit, die Mängel dieses Artikels zu beseitigen, und beteilige dich an der Diskussion auf der Qualitässicherungsseite der Redaktion Medizin. Redaktion Medizin

Der Bolustod (Syn.: Bissentod[1]) tritt nach einem plötzlichen reflektorischen Herz-Kreislauf-Stillstand (Kreislaufversagen) durch vagale Reizung der empfindlichen Kehlkopf-Nervengeflechte des Rachens oder des Kehlkopfes durch einen Fremdkörper ein, wenn sich beim Schlucken ein großer Bissen Nahrung im Kehlkopf so verklemmt, dass er auch durch starkes Husten nicht mehr herausbefördert werden kann (Verschlucken), die sogenannte Bolusobstruktion.

Der Begriff Bolustod leitet sich vom griechischen Wort bolos (als bolus ins Lateinische übernommen) für 'Klumpen' ab. Der Bolustod erfolgt nicht durch Ersticken, sondern durch vagale Reflexe. Todesursache ist ein reflektorischer Herzstillstand. Neben verschlucktem Essen kommen auch andere verschluckte Gegenstände als Ursache des Bolustodes in Betracht, beispielsweise Zahnprothesen, kleineres Kinderspielzeug oder Münzen. Durch die verlegten Atemwege kann auch der Hustenreflex nicht richtig funktionieren. Normalerweise holt der Mensch reflektorisch Luft, um Fremdkörper auszuhusten, aber dieser Weg ist durch den Bolus versperrt.

Schutz vor Bolustod[edit]

Man beachte die allgemein gültigen Ratschläge, langsam und bedächtig zu essen, die Nahrung gut zu kauen und nicht mit vollem Mund zu sprechen.

Der Bolustod kann durch kräftige Schläge auf den Rücken und/oder die Anwendung des nach Henry Heimlich benannten Heimlich-Handgriffs durch den Ersthelfer verhindert werden. Der geübtere Ersthelfer kann auch versuchen, den Fremdkörper durch einen direkten Griff in den Mund zu entfernen, wenn der Betroffene nicht zu panisch reagiert bzw. ohne Bewusstsein ist. Wenn der Fremdkörper nicht entfernt werden kann und ein Atem- und Herzstillstand hinzutritt, ist für den Ersthelfer die Herz-Lungen-Wiederbelebung das Mittel der Wahl.[2]

Besonders gefährdete Personen[edit]

Kleinkinder nehmen sehr oft Fremdkörper in den Mund und sind deshalb der Gefahr des Bolustodes verstärkt ausgesetzt. Bei Kindern unter einem Jahr sollte allerdings von der Anwendung des Heimlich-Manövers abgesehen werden. Stattdessen sollte das Kind mit nach unten zeigendem Kopf auf dem Unterarm gehalten werden und mit kräftigen Schlägen zwischen die Schulterblätter versucht werden, den Fremdkörper zu lösen. Auf keinen Fall darf das Kind an den Füßen festgehalten und nach unten hängen gelassen werden, da hier schwere Schäden an der Halswirbelsäule eintreten können. Auch hier kann ein Griff in den Mund helfen, da dem Ersthelfer nur wenige Sekunden zum Entfernen des Fremdkörpers bleiben. Starke Schläge auf den Rücken können durch die ausgelöste Vibration auch zur Ablösung des Fremdkörpers führen.

Gefährdet, einen Bolustod zu sterben, sind vor allem auch Personen, die zum Teil in unkontrollierter Weise Essen zu sich nehmen, also z.B. stark alkoholisierte Personen oder auch Menschen, die psychische Probleme haben wie z. B. „endogene Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis“. Durch minimale hirnorganische Schädigungen mit Störanfälligkeit von protektiven Reflexen funktioniert unter Umständen in diesem Personenkreis, vor allem nach einem langen chronischen Krankheitsverlauf, die Reflexkoordination beim Schluckvorgang nicht mehr einwandfrei.

Bei Parkinson-Patienten kommt es bei 40 bis 50 Prozent aller Patienten zu derlei Komplikationen, die durch Gabe von L-Dopamin eine Stunde vor dem Essen, Logopädie und geeignete Ess-Geräte (mit Nasenöffnung) vermieden werden können.[3]

Einzelnachweise[edit]

  1. Wirth I, e.a.: Rechtsmedizin: Grundwissen für die Ermittlungspraxis Band 43 von Grundlagen der Kriminalistik, Kriminalistik, Verlag Hüthig Jehle Rehm, 2012, S.142, ISBN 3783200210, hier online,
  2. Handley AJ, Koster R, Monsieurs K et al.: European Resuscitation Council guidelines for resuscitation 2005. Section 2. Adult basic life support and use of automated external defibrillators. (2005) Resuscitation. 67 Suppl 1:S7-23. PMID 16321717
  3. Artikel (Memento vom 12. December 2013 im Internet Archive) in der Medical Tribune (PDF-Datei; 80 kB) vom Februar 2003

Literatur[edit]

Gesundheitshinweis Dieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema. Er dient nicht der Selbstdiagnose und ersetzt keine Arztdiagnose. Bitte hierzu diese Hinweise zu Gesundheitsthemen beachten!

Kategorie:Notfallmedizin